Meine Stimme für eine Reform der Sterbehilfe

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Bei der Neuregelung zur Sterbehilfe, die diesen Donnerstag (5. Juli 2023) im Deutschen Bundestag zur Abstimmung steht, werde ich für den interfraktionellen Entwurf eines Gesetzes zum Schutz des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben und zur Regelung der Hilfe zur Selbsttötung (Suizidhilfegesetz) stimmen. Im Bundestag stehen drei verschiedene Anträge zur Debatte.

Im Mittelpunkt des von mir unterstützten Entwurfes steht das einzelne Individuum, das mit seinem Sterbewunsch nicht länger allein gelassen werden soll. Das neue Gesetz soll allen Beteiligten zum einen Rechtssicherheit bieten sowie zum anderen ein niedrigschwelliges Beratungsangebot zur Seite stellen. Neben dem Suizidhilfegesetz werde ich darum auch für einen interfraktionellen Entschließungsantrag zur Stärkung der Suizidprävention stimmen.

Besonders wichtig ist mir, dass keine neue Strafbarkeit im Kontext der Suizidhilfe geschaffen wird. Wir schlagen mit der Zusammenführung von ursprünglich zwei Gesetzentwürfen einen klaren und belastbaren Rechtsrahmen vor, der die Etablierung eines Schutzkonzeptes mit der Möglichkeit verbindet, dass Menschen, die selbstbestimmt sterben möchten auch einen transparenten Zugang zu Medikamenten zur Selbsttötung erhalten und auf eine ergebnisoffene Beratung bauen können. Betroffene sollen auch die Hilfe Dritter in Anspruch nehmen können und keiner Stigmatisierung oder Kriminalisierung ausgesetzt werden.

Fragen zum Hintergrund des Suizidhilfegesetzes können hier nachgelesen werden.

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