Ich setze mich gemeinsam mit Martina Renner, Marco Wanderwitz, Carmen Wegge und vielen weiteren Abgeordneten für die Prüfung der AfD Verfassungskonformität durch das Bundesverfassungsgericht ein. Auch, damit wir in 20 Jahren nicht sagen müssen: hätten wir bloß..
Die AfD ist gerichtsfest seitens des Bundesamtes für Verfassungsschutz bundesweit derzeit als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft, die Landesverbände Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen sind vor Ort seitens des Verfassungsschutzes als gesichert rechtsextrem eingestuft. Die Debatte über eine Prüfung der Verfassungstreue der AfD beim Bundesverfassungsgericht kommt im Deutschen Bundestag voran. Eine fraktionsübergreifende Initiative der koordinieren Abgeordneten Carmen Wegge (SPD), Marco Wanderwitz (CDU), Dr. Till Steffen (Bündnis 90/Die Grünen), Martina Renner (Die Linke) und Stefan Seidler (SSW) geht den nächsten Schritt: „Ab heute laden wir alle Kolleginnen und Kollegen aus den demokratischen Fraktionen ein, sich unserer Initiative anzuschließen.“
Das Grundgesetz folgt dem Leitbild einer wehrhaften Demokratie. Als Lehre aus dem Scheitern der Weimarer Republik wissen wir, dass demokratischer Wahlerfolg keine Verfassungsfeindlichkeit legitimieren kann. Daher weist Art. 21 GG dem Bundesverfassungsgericht die Entscheidung über die Verfassungsgemäßheit einer Partei zu. Eine parteiübergreifende Initiative aus der Mitte des Deutschen Bundestags fordert das Parlament auf, zeitnah ein solches Verfahren zu starten, um die Verfassungsmäßigkeit der AfD durch Karlsruhe zu überprüfen.
In dem Antrag heißt es, die „Verantwortung“ der demokratischen Abgeordneten „gebietet“ es, „eine Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht zu ermöglichen“, ob die AfD verfassungswidrig ist. Die Möglichkeit einer solchen Prüfung sieht das Grundgesetz in Artikel 21 Absatz 2 ausdrücklich vor.
Die Liste der Anhaltspunkte für verfassungswidrige Tendenzen der AfD ist lang: 2020 beschloss der AfD-Bundesparteitag ein „Konzept für Sozialpolitik” mit der Forderung, Menschen, die nach ihrem völkisch-nationalen Volksbegriff nicht zum deutschen Volk gehören, von staatlichen Hilfeleistungen auszuschließen. Ein Antrag der Brandenburger Landtagsfraktion forderte im August 2024 ein “Betretungsverbot öffentlicher Veranstaltungen für Asylantragsteller, Asylberechtigte, ukrainische Kriegsflüchtlinge, geduldete und subsidiär schutzberechtigte Ausländer”. Die Teilnahme von AfD-Vertretern an der sogenannten “Potsdam-Konferenz”, bei der Pläne zur millionenfachen Deportation auch von Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit vorgestellt wurden, verdeutlicht die gefährliche Entwicklung der AfD. Der Weg dafür, dass die unabhängigen Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts die Verfassungsmäßigkeit der AfD prüfen können, muss geebnet werden.
Für die Transparenz und den Antragsentwurf hier mehr: www.afd-prüfen.de zu finden.
Beitragsbild: Christian Lue, https://unsplash.com/de/fotos/eine-menschenmenge-mit-schildern-und-fahnen-CP8rlaWpetc