Information ist der erste Schritt: §219a wird gestrichen

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Es ist alles gesagt: Medizinische Informationen müssen frei zugänglich sein, Ärzt*innen müssen über Schwangerschaftsabbrüche informieren können – ohne Angst vor Repression. Gut, dass wir zumindest das nicht mehr wiederholen müssen. Der §219a Strafgesetzbuch ist endlich Geschichte!

Im Sommer 2014 waren der Bundesregierung noch keine Verfahren im Zusammenhang mit §219a StGB bekannt (das sagten sie zumindest in der Antwort auf unsere Kleine Anfrage zum sogenannten „Marsch für das Leben“. Ärzt*innen und Beratungsstellen berichteten uns bereits damals von diesen Einschüchterungen.

Im Herbst 2016 haben unsere Schriftlichen Fragen durchaus einen Anstieg von Anzeigen im Zusammenhang mit dem §219a StGB gezeigt: https://dserver.bundestag.de/btd/18/095/1809595.pdf (ab Seite 28)

Anlässlich des Prozesses gegen die Ärztin Kristina Hänel im Herbst 2017 entstand eine Welle der Empörung über die Existenz des Informationsverbots. Wir haben unseren Gesetzentwurf zur Streichung des §219a StGB in den Bundestag eingebracht. Mit der taz habe ich darüber gesprochen: https://taz.de/Linkenpolitikerin-ueber-Abtreibungen/!5465868/

Ab da: Beratungen, Versuche eines gemeinsamen Vorgehens von SPD, Grünen, FDP und uns, Rückrudern der SPD und Koalitionstreue zur Union, ein schlechter Kompromiss und keine Verbesserung.

Anfang 2018 meine erste Rede zu §219a im Bundestag, ein Jahr später meine Rede zur Abstimmung über den miesen Kompromiss der GroKo.

Im Herbst 2020 haben wir dann nochmal zu den Auswirkungen des geänderten §219a gefragt: https://dserver.bundestag.de/btd/19/221/1922143.pdf, die Antwort der Bundesregierung war nichtssagend, ignorant und zeugte von Desinteresse.

Gut, dass nun im Sommer 2022 das Informationsverbot endlich fällt. Das ist aber nur ein erster Schritt. Denn reproduktive Gerechtigkeit ist mehr als Informationsfreiheit: Das Recht auf ein Leben ohne Kinder, das Recht auf ein Leben mit Kindern und vor allem: Das Recht auf ein gutes und sicheres Leben ohne Armut und frei von Angst!

Das haben wir 2021 in unserem Antrag Für das Leben – Das Recht auf körperliche und sexuelle Selbstbestimmung sichern, reproduktive Gerechtigkeit ermöglichen gefordert und in der dazu passenden Broschüre ausformuliert.  

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