Für das Leben: Antrag zu reproduktiver Gerechtigkeit im Bundestag

Solidarität mit Kristina Hänel – Informationen zum Schwangerschaftsabbruch
Upskirting: „Man wird gegen den eigenen Willen zum sexuellen Objekt des Täters gemacht.“
Upskirting ist sexualisierte Gewalt
Upskirting – das heimliche Fotografien unter den Rock – ist nach der aktuellen Gesetzeslage nicht verboten. Dabei ist es eine Form der sexualisierten Belästigung, die für Betroffene auch ohne Körperkontakt mehrfach bedrohlich ist: Alleine das Wissen um die Existenz einer solchen Fotografie als auch – was sehr häufig damit einhergeht – die Verbreitung des Bildes im Internet – ist eine doppelte Erniedrigung und ein Eingriff in die sexuelle Selbstbestimmung.
Die Bundesregierung hat nun einen Gesetzentwurf vorgelegt, um die Lücke im Strafrecht zu schließen. In Zukunft soll Upskirting durch den § 201a des Strafgesetzbuchs verboten werden. Dieser Paragraph regelt die „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“, was eine solche Fotografie durchaus darstellt. Trotzdem hat der Bundesrat einen eigenen Gesetzentwurf verabschiedet, der Upskirting als eine Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung einordnet und daher durch den Paragrafen 184 im Strafgesetzbuch verboten werden sollte. Dieser regelt sowohl die Verbreitung pornographischer Schriften als auch Delikte wie sexualisierte Belästigung. Mit beiden Straftaten weist Upskirting große Ähnlichkeiten auf.
Wir Linke sehen es ähnlich: Upskirting ist eine Form der sexualisierten Belästigung und sollte daher auch als eine solche Straftat im Strafgesetzbuch verordnet werden. Damit würde der Gesetzgeber anerkennen, dass sexualisierte Gewalt viele Facetten hat, und das heimliche Fotografieren von Intimbereichen anderer ist eine davon.
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Paragraph 219a StGB endlich streichen!
Berlin, 12. Dezember 2019
„Alles auf Anfang: Die erneute Verurteilung von Kristina Hänel war angesichts der Gesetzeslage zu erwarten. Das macht es nicht weniger bitter. Vor zwei Jahren hat sich mit dem ersten Prozess gegen die Gießener Ärztin eine Bewegung gegen den Paragraphen 219a entwickelt, die fast seine Streichung erreicht hat. Gescheitert ist dieses Ziel letztlich an der SPD, der die GroKo wichtiger war als eine konsequente Haltung für Frauenrechte. Ihre Reform des 219a war einzig und allein dazu da, einen Deckel auf den Konflikt zu packen“, erklärt Cornelia Möhring, stellvertretende Vorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zur heutigen Verurteilung der Gießener Ärztin Kristina Hänel wegen Verstoßes gegen den Paragraphen 219a Strafgesetzbuch. (mehr …)