20 Jahre UN-Resolution 1325: Frauen, Frieden, Sicherheit.
Am 31. Oktober 2000 verabschiedete der UN-Sicherheitsrat die UN-Resolution 1325 “Frauen, Frieden, Sicherheit”. Als völkerrechtliches Instrument verfolgt sie zwei Ziele: Sie soll Frauen und Mädchen vor geschlechtsspezifischer Gewalt insbesondere in humanitären Notsituationen schützen, denn sexualisierte Gewalt begleitet seit jeher Kriege und Konflikte. Vergewaltigungen, Verstümmelungen und sexuelle Sklaverei werden dabei als systematische Kriegswaffe eingesetzt.
Darüber hinaus soll sie Frauen auf allen Entscheidungsebenen in Mechanismen zur Verhütung und Bewältigung von Konflikten sowie in Friedensverhandlungen gleichberechtigt miteinbeziehen. Denn die Erfahrung zeigt: Friedensabkommen sind deutlich stabiler, wenn Frauen an den Verhandlungen beteiligt sind.
Dennoch werden Frauen immer noch weitestgehend von Friedensverhandlungen ausgeschlossen. Immer noch wird sexualisierte Gewalt als Kriegswaffe benutz, sie wird kaum geahndet.
Eine konsequente, geschlechtergerechte Friedenspolitik braucht mehr als einen Beschluss. Zum zwanzigsten Jahrestag der Resolution 1325 fordern wir ein fundamentales Umdenken in der Außen- und Sicherheitspolitik weg von Rüstungsexporten und Auslandseinsätzen der Bundeswehr, hin zu gewaltfreier Konfliktaustragung und einer Außenwirtschaftspolitik, die auf Gerechtigkeit und Frieden ausgerichtet ist, statt auf größtmögliche Profite. Wir wollen eine zivile Konfliktbearbeitung, die Frauen stärkt, Frieden stabilisiert und Sicherheit aufbaut.
Unsere ausführliche Broschüre “Frauen, Frieden, Sicherheit. Zivile Konfliktbearbeitung stärken, auf Gewalt verzichten!” ist ab sofort erhältlich.
Bestellungen der Druckversion gerne unter: frauenpolitik@linksfraktion.de
Download PDF-Version hier.
Safe Abortion Day: Abbrüche raus aus dem Strafgesetzbuch
Urteil zu Gunsten von Kristina Hänel: Abtreibungsgegner menschenverachtend
Schwangerschaftsabbrüche: Versorgung sicherstellen!
veröffentlicht in der UENA als “Das Abgeordnetenwort”
Die Zahl der Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche in Schleswig-Holstein durchführen, sinkt. Verlässliche Daten sind schwer zu bekommen, aber wer halbwegs aufmerksam hinsieht, weiß, dass dringend gegengesteuert werden muss. Ideen, wie das konkret aussehen könnte, gibt es, wie ein Blick nach Baden-Württemberg zeigt: Angesichts der katastrophalen Versorgungslage prüft die Landesregierung, ob sie Unikliniken dazu verpflichtet, die Bereitschaft von Ärzt*innen zur Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen zu einer Einstellungsvoraussetzung zu machen. Die Jamaika-Koalition sollte sich hier ein Vorbild nehmen, anstatt weiter tatenlos zuzuschauen, wie die Versorgung auch hier immer weiter ausdünnt.
Bereitschaft zu Schwangerschaftsabbrüchen kann zur Einstellungsvoraussetzung in Kliniken gemacht werden
Berlin, 07.07.2020 „Es ist begrüßenswert, dass die baden-württembergische Landesregierung prüft, ob die Bereitschaft zur Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen zu einer Einstellungsvoraussetzung für Ärzt*innen an Unikliniken gemacht werden kann. Der Staat hat durch das Schwangerschaftskonfliktgesetz den klaren Auftrag, ein ausreichendes Angebot ambulanter und stationärer Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen sicherzustellen. Kein Arzt und keine Ärztin kann verpflichtet werden, eine ungewollte Schwangerschaft zu beenden. Klinikleitungen müssen aber personalpolitisch dafür sorgen, dass sie Ärzt*innen beschäftigen, die Schwangerschaftsabbrüche unter den Voraussetzungen des § 218a Absatz 1 bis 3 des Strafgesetzbuches durchführen. Auch ein von mir in Auftrag gegebenes Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags kommt zu dem Schluss, dass die Bereitschaft zur Einstellungsvoraussetzung gemacht werden kann“, so Cornelia Möhring, frauenpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE im Bundestag.