Die Fraktion DIE LINKE hat den Antrag “Für das Leben – Das Recht auf körperliche und sexuelle Selbstbestimmung sichern, reproduktive Gerechtigkeit ermöglichen” (Drucksachennummer 19/26980) veröffentlicht und als eigenen Tagesordnungspunkt im Plenum aufgesetzt.
Mit diesem Antrag wollen wir Schwangerschaftsabbrüche aus dem Strafgesetzbuch streichen. Es geht uns aber um mehr als allein um das Recht auf einen Schwangerschaftsabbruch. Um wirkliche Wahlfreiheit zu erreichen, fordern wir in unserem Antrag einen Dreiklang von Rechten: Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung, das Recht, selbst zu entscheiden, ob ein Mensch ein Kind bekommt oder nicht und das Recht auf ein gutes und sicheres Leben mit Kindern.
Ein erster wichtiger Schritt ist ein reproduktive Rechte-Gesetz, das Schwangerschaftsabbrüchen als Teil der Gesundheitsversorgung und deren Kostenübernahme durch die Gesetzliche Krankenkasse regelt und die Kostenübernahme von Verhütungsmitteln einführt.
Mehr...