Equal Pay Day 2020: Care-Arbeit ist systemrelevant und muss ensprechend bezahlt werden
Berlin, 16.03.2020. „Equal Pay, also die gleiche Bezahlung von gleicher und gleichwertiger Arbeit, kann nur erreicht werden, wenn Care-Arbeit endlich massiv aufgewertet wird. In der aktuellen Situation zeigt sich mit aller Deutlichkeit, welche Arbeit gesellschaftlich so notwendig ist, dass sie nicht auf Pause gestellt werden kann: Ohne Care-Arbeit würde alles zusammen brechen. Und genauso deutlich muss allen klar sein, wer diese Arbeit leistet: überwiegend Frauen. Wann, wenn nicht jetzt, sollte diese Arbeit endlich angemessen bezahlt werden? Menschen, die Panzer oder Autos produzieren, verdienen immer noch deutlich mehr, als Menschen, die einer derart systemrelevanten Arbeit nachgehen”, so Cornelia Möhring, stellvertretende Vorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag anlässlich des Equal Pay Days am 17. März 2020. (mehr …)
Entgeltgleichheitsgesetz mit Rückgrat statt butterweiche Schaufensterpolitik
Presseerklärung zur Verabschiedung des Entgelttransparenzgesetzes
„Seit Jahren kämpfen Frauen gegen den Sexismus auf dem Gehaltszettel. Ein echtes Entgeltgleichheitsgesetz würde ihnen Rückenwind geben. Stattdessen nimmt das heute vom Bundestag verabschiedete Entgelttransparenzgesetz der Bundesregierung dem Kampf um Lohngerechtigkeit den Wind aus den Segeln. Dieses Alibigesetz ist wirkungslos. Es ist nicht zu erwarten, dass es irgendeinen nennenswerten Effekt auf den Lohnunterschied von Frauen und Männern haben wird, “ so Cornelia Möhring, frauenpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE.
Möhring weiter: „Um Lohndiskriminierung zu beenden muss sie sichtbar gemacht werden. Das alleine reicht aber noch lange nicht. Und ob das Gesetz überhaupt in der Lage ist, Transparenz herzustellen, darüber zeigten sich die Expertinnen in der Sachverständigenanhörung des Familienausschusses bereits skeptisch. Doch obwohl die Bundesregierung selbst davon ausgeht, dass vom Auskunftsanspruch über Gehaltsunterschiede lediglich ein Prozent der Beschäftigten Gebrauch machen werde, hat sie ihren Stiefel durchgezogen. Statt butterweiche Schaufensterpolitik zu machen, will DIE LINKE ein echtes Entgeltgleichheitsgesetz mit Rückgrat: Auskunftsansprüche für alle Beschäftigten, verbindliche Lohnvergleichsverfahren für alle Betriebe und vor allem Instrumente zur Durchsetzung von Lohngleichheit jenseits individueller Klagemöglichkeiten durch ein Verbandsklagerecht für Gewerkschaften, Verbände und Antidiskriminierungsstellen.“
„Tag des Lohnraubs“: Armut ist weiterhin weiblich
Presseerklärung zum Equal Pay Day
Rund zweieinhalb Monate länger als ein Jahr müssten Frauen noch arbeiten, um auf das gleiche Jahres-Lohn- und -Gehaltsniveau der Männer zu kommen. Der heutige Equal Pay Day soll daran erinnern, dass diese Lohnungerechtigkeit auch heute noch besteht. Treffender wäre deshalb die Bezeichnung „Tag des vollzogenen Lohnraubs“.
Auch das Entgelt-Transparenzgesetz der SPD-Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wird daran nichts ändern. Selbst ihr eigenes Ministerium geht davon aus, dass höchstens zwei Prozent der Frauen die Möglichkeit nutzen, nach den Löhnen und Gehältern in ihrem Betrieb zu fragen. Und selbst wenn sie es täten – steigen wird ihr Lohn dadurch nicht.
DIE LINKE fordert verbindliche Verfahren, um die Lohngerechtigkeit flächendeckend und in allen Betrieben zu überprüfen. In der Folge müssen Durchsetzungsmöglichkeiten jenseits langwieriger Einzelklagen geschaffen werden. Das kann nur durch das Verbandsklagerecht geschehen, damit Verbände, Gewerkschaften und Antidiskriminierungsstellen die Frauen unterstützen können.
Darüber hinaus setzt sich DIE LINKE für die Aufwertung von Pflege- und anderen Sozialberufen ein. Denn gerade hier sind Frauen beschäftigt, und gerade hier finden wir Niedriglöhne, die weder zum Leben noch für den Aufbau einer auskömmlichen Rente reichen.
Entgeltgleichheitsgesetz gaukelt Lösung nur vor
„Was lange währt, wird manchmal schlechter. Dass ein Entgeltgleichheitsgesetz, das die Handschrift der großen Koalition trägt, ein zahnloser Tiger wird, war abzusehen. Das, was nun nach zähen Verhandlungen präsentiert wird, hilft aber wirklich keiner Frau, deren Arbeit tagtäglich weniger wertgeschätzt wird als die ihrer männlichen Kollegen. Schade, dass sich Ministerin Manuela Schwesig nicht gegen den wirtschaftsliberalen Flügel der Union durchsetzen konnte und es jetzt noch nicht einmal verpflichtende Lohnvergleichsverfahren gibt. Das wäre ein erster Schritt in die richtige Richtung. Dieses Gesetz bricht keine verkrusteten Strukturen in der Arbeitswelt auf. Im Gegenteil: Es gaukelt eine Lösung vor, die keine ist und leistet damit der Sache einen Bärendienst“, so Cornelia Möhring, stellvertretende Vorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. Möhring weiter:
„Absichtserklärungen und Auskunftsrechte sind zwar schön und gut, Transparenz alleine reicht aber nicht aus. Es braucht klare Lohnprüfinstrumente und vor allem Mechanismen zur Durchsetzung von Entgeltgleichheit bei einer festgestellten Diskriminierung. Nicht zuletzt deshalb fordern wir – genauso wie die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ja seit Jahren – die Einführung des Verbandsklagerechts.