Einige Bemerkungen anlässlich der Überwachung LINKER durch den „Verfassungsschutz“ und der Kriminalisierung von AntifaschistInnen
Mitglieder der LINKEN, Abgeordnete im Bundestag und in den Landtagen werden vom „Verfassungsschutz“ bespitzelt. Mit den Stimmen der NPD hat der sächsische Landtag die Immunität des LINKEN-Fraktionsvorsitzenden André Hahn aufgehoben, der sich an der Blockade des Nazi-Aufmarsches in Dresden beteiligt hat. Gleiches ist auch Bodo Ramelow, Janine Wissler und Willi van Oyen geschehen. Nun soll nach dem Willen der Dresdner Staatsanwaltschaft der Bundestag den schlechten Beispielen folgen und die Immunität von Caren Lay aufheben. Der Bundesnachrichtendienst (BND) und das Bundeskanzleramt weigern sich, die Akten über personelle Kontinuitäten des BND und dessen Behinderung der Verfolgung von NS-Kriegsverbrechern – prominentestes Beispiel ist Adolf Eichmann – offenzulegen, weil dies der deutschen Nahostpolitik und der Zusammenarbeit mit anderen Geheimdiensten schaden würde.
Insgesamt kann man den Eindruck gewinnen, dass die staatlichen Überwachungs- und Bespitzelungsorgane die ärgsten Feinde der Demokratie sind, die auf der einen Seite Linke und AntifaschistInnen verfolgen, während sie auf der anderen Seite finanzielle Unterstützung beim Aufbau von Nazistrukturen leisten.
Die rechte Mordserie hat in der breiten Öffentlichkeit deutlich gemacht, dass Rassismus und Antisemitismus in unserer Gesellschaft weiterhin virulente Probleme sind. Die im Vorfeld des Tages des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar vorgestellte Studie im Auftrag des Bundestages belegt, dass bei etwa einem Fünftel der deutschen Bevölkerung latent antisemitische Vorstellungen vorhanden sind.
Dass in dieser Situation gleichzeitig weiter Antifaschistinnen und Antifaschisten kriminalisiert werden und Engagement gegen Rechts durch eine „Extremismusklausel“ eingeschüchtert werden soll, lässt Fragen daran aufkommen, wie ernst es den VertreterInnen der Regierungsparteien mit ihren öffentlichen Aussagen gegen rechte Gewalt ist.
Als LINKE lassen wir uns auch in diesem Jahr nicht einschüchtern, sondern mobilisieren gegen den Naziaufmarsch in Dresden und den in Lübeck am 31. März. Gleichzeitig muss die Beobachtung der LINKEN durch den „Verfassungsschutz“ sofort eingestellt werden. Dieser Inlandsgeheimdienst schadet der Demokratie und gehört aufgelöst. Genauso muss die „Extremismusklausel“, die antifaschistische Arbeit behindert, aufgehoben werden. Statt dessen ist mehr Geld für antifaschistische Projekte, Bildungs- und Jugendarbeit, für AussteigerInnenprogramme und Bündnisse bereitzustellen. Antifaschismus ist und bleibt Tagesaufgabe!