20. Januar 2012

Landesregierung lässt Frauen in Not im Stich!

http://www.autonomes-frauenhaus.de/

Kiel. DIE Fraktion DIE LINKE im Schleswig-Holsteinischen Landtag fordert die Landesregierung auf, Frauen in Not ausreichend finanzielle Hilfe zukommen zu lassen. 

„Das Frauenhaus in Lübeck hat momentan keinen Platz mehr Frauen aufzunehmen. Die Folge: Seit September 2011 mussten Frauen und Kinder mehrfach abgewiesen oder an andere Frauenhäuser vermittelt werden. Dies ist eine direkte Folge der miserablen Haushaltspolitik von CDU und FDP. Die Landesregierung streicht die Gelder für die Frauenhäuser verantwortungslos zusammen und lässt so schutzsuchende Frauen in ihrer Not alleine. Eine Halshautkonsolidierung zu Lasten von hilfesuchenden Frauen und ihrer Kinder ist nicht hinnehmbar und offenbart die Kaltblütigkeit der momentan Regierenden. Die Aussage des Justizministeriums zu diesem Fall ist zynisch“, so Antje Jansen, Fraktionsvorsitzende der Linksfraktion. 

„Die Schließung des Frauenhauses in Lübeck und die Kürzungen des Landesregierung in diesem Bereich zeigen bereits jetzt gravierende Folgen“, ergänzt Cornelia Möhring, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der LINKEN im Bundestag. „ Ein Verweis auf die Unterbringung von Frauen aus anderen Bundesländern ändert nichts an der Situation der Frauen und ist frauenverachtend. Auch Frauen aus Schleswig-Holstein finden zum Beispiel in Frauenhäusern in Hamburg Hilfe. Ich fordere zusammen mit meiner Fraktion im Bundestag seit langen eine einheitliche Regelung zur Finanzierung von Frauenhäusern. Anlässlich der derzeitigen Situation in Lübeck muss die Landesregierung ihre Kürzungen umgehend zurücknehmen.“ 

Auf Antrag der Fraktion DIE LINKE muss die Landesregierung in der Januarsitzung des Schleswig-holsteinischen Landtages über den derzeitigen Stand der Schließung des AWO Frauenhauses in Lübeck und die Folgen für das Autonome Frauenhaus in Lübeck berichten. 

Das Autonome Frauenhaus in Lübeck sieht momentan keine Möglichkeiten mehr, Frauen aufzunehmen und musste eine Mutter mit sechs Kindern abweisen. Das zuständige Justizministerium hält laut Medienberichten den Fall für eine Ausnahme und sieht ihn nicht als Folge fehlender Kapazitäten an.