Eine Erlaubnis ist kein Recht – Weg mit §218 !
Am 25. August, vor 25. Jahren ist das Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz (SFHÄndG) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Hinter diesem Gesetz verbergen sich heftige Auseinandersetzungen um das Recht auf einen legalen Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen.
Für die Frauen aus der DDR bedeutete der “Kompromiss”, der 1995 am 29. Juni im Bundestag verabschiedet wurde und die unterschiedlichen Regelungen der beiden deutschen Staaten vereinen sollte, einen herben Rückschlag in ihren Rechten und nahm ihnen die Möglichkeit, innerhalb der ersten drei Monaten über den Abbruch einer Schwangerschaft ohne Bedingungen selbst zu entscheiden.
Für Frauen aus der BRD war er eine kleine Verbesserung, aber noch lange nicht das, was von verschiedenen Frauenbewegungen, insbesondere auch von der im Kontext der 68er Jahre gefordert wurde: Weg mit dem Abtreibungsverbot. Denn auch wenn Schwangerschaftsabbrüche seitdem auch in den alten Bundesländern ohne Indikation straffrei möglich sind, müssen ungewollt Schwangere sich einer Pflichtberatung unterziehen und eine dreitägige Bedenkzeit abwarten. Ein Recht auf einen Abbruch gibt es damit nicht, nur eine Erlaubnis.
Solange Schwangerschaftsabbrüche im Strafgesetzbuch geregelt werden, bleiben sie als gesellschaftlich unerwünschtes Verhalten stigmatisiert. Deshalb heute wie vor 25 und mehr Jahren: Weg mit dem §218!
Urteil zu Gunsten von Kristina Hänel: Abtreibungsgegner menschenverachtend
Sommer-Newsletter 2020
Schwangerschaftsabbrüche: Versorgung sicherstellen!
veröffentlicht in der UENA als “Das Abgeordnetenwort”
Die Zahl der Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche in Schleswig-Holstein durchführen, sinkt. Verlässliche Daten sind schwer zu bekommen, aber wer halbwegs aufmerksam hinsieht, weiß, dass dringend gegengesteuert werden muss. Ideen, wie das konkret aussehen könnte, gibt es, wie ein Blick nach Baden-Württemberg zeigt: Angesichts der katastrophalen Versorgungslage prüft die Landesregierung, ob sie Unikliniken dazu verpflichtet, die Bereitschaft von Ärzt*innen zur Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen zu einer Einstellungsvoraussetzung zu machen. Die Jamaika-Koalition sollte sich hier ein Vorbild nehmen, anstatt weiter tatenlos zuzuschauen, wie die Versorgung auch hier immer weiter ausdünnt.
Kampf für Parität konsequenter auf Bundesebene führen
Berlin, 15.07.2020 „Das heutige Urteil des Landesverfassungsgerichts Thüringen über das Paritätsgesetz ist ein Rückschlag. Wir werden nun den Kampf für Parität konsequenter auf Bundesebene führen. Denn: Das Landesverfassungsgericht Thüringen hat zwar das Paritätsgesetz in Thüringen als nicht mit der Thüringer Verfassung vereinbar angesehen und für nichtig erklärt. Da sich das Urteil in der zentralen Argumentation ausschließlich auf Thüringen bezieht, wird es aber keine Relevanz für die Bundesebene entfalten. Vor allem wird erneut deutlich: Wir müssen diese Auseinandersetzung politisch führen. Die Debatte um politische Teilhabe von Frauen und Diversen gehört in die gesellschaftliche Öffentlichkeit und viel lauter als bisher in den Deutschen Bundestag“, so Cornelia Möhring, frauenpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, anlässlich des Urteils des Landesverfassungsgerichts Thüringen über das Paritätsgesetz. Möhring weiter: