In der heutigen Debatte zur Neuregelung der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung stellte Matthias Birkwald noch einmal die Kritikpunkte der LINKEN vor und forderte endlich auch für die Landwirtinnen und Landwirte die Aufnahme in die gesetzliche Sozialversicherung bzw., in die von den LINKEN geforderte solidarische Erwerbstätigen-Versicherung.
Auch die LINKE sah und sieht Reformbedarf in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung. Diesem Reformbedarf wird der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Neuorganisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung allerdings nicht gerecht.
Der vorgelegte Gesetzentwurf enthält zwar einige richtige Maßnahmen, Absichten und Regelungen. So werden z.B. die Beitragszahlungen an die Berufsgenossenschaften vereinheitlicht und es gibt einige personalrechtliche Verbesserungen. Doch diese sind vor allem beamtenrechtlicher Art. Die bisher vorhandene paritätische Vertretung der Arbeitnehmer im Gartenbau wird nicht beibehalten. Die Abschaffung der sogenannten Halbparität, wie sie noch in der Gartenbau-Berufsgenossenschaft besteht, bedeutet nichts anderes als eine Schwächung der Position der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Halbparität bedeutet, dass hier die Unternehmerseite und die Arbeitnehmerseite bisher auf Augenhöhe miteinander verhandeln. Das hat im Gartenbau auch zu hervorragenden Ergebnissen geführt. Am betrieblichen Unfallschutz ist das deutlich zu erkennen. Die neue Drittelparität bedeutet nun nicht etwa, dass zu den Arbeitsmarktparteien ein neutraler Dritter hinzukäme. Die Dritten in der Runde sollen ebenfalls Unternehmerinnen und Unternehmer sein, nur eben solche ohne Angestellte. Diese Schwächung der Interessenvertretung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist inakzeptabel.
Ebenso wurden die Forderungen der Landfrauen nach einer Frauenquote nicht berücksichtigt. Die LINKE unterstützt die Forderungen der Landfrauen in vollem Umfang. Selbstverständlich muss eine Frauenquote in den Selbstverwaltungsgremien des Bundesträgers und damit auch auf den Wahllisten eingeführt werden.
Außerdem weist Matthias Birkwald auf die dramatische Situation in der Alterssicherung der Landwirte hin: Es gibt mehr als doppelt so viele Menschen, die eine Rente aus der Alterssicherung der Landwirte beziehen, als es Bauern und Bäuerinnen gibt, die Beiträge zahlen. Mit den jetzt auf dem Tisch liegenden Reformvorschlägen wird das Ziel einer zukunftsfähigen und dauerhaften Alterssicherung für die Landwirte. Die durchschnittliche Rente von Landwirten liegt heute bei etwa 460 Euro; bei den oft als mithelfenden Familienangehörigen geführten Landwirtinnen sind es gerade einmal 237 Euro. Altersarmut ist damit bereits jetzt die Regel, wenn es nicht zu einer privaten Absicherung kam, die sich gerade die Betreiber von kleineren und mittleren landwirtschaftlichen Betrieben wie in schleswig-Holstein noch weit verbreitet, nicht leisten können. Außerdem lassen sich knapp 50 Prozent der Landwirte von der Versicherungspflicht befreien. Das heißt, die Hälfte der Landwirte flieht quasi bereits aus dem eigenständigen Alterssicherungssystem.
In der aktuellen Reformdebatte über eine gute Altersvorsorge und die Vermeidung von Altersarmut fordern zum Beispiel der Deutsche Gewerkschaftsbund, der Sozialverband Deutschland, die Volkssolidarität und die Linke, nach und nach alle Erwerbstätigen - in welcher Art und Weise auch immer sie erwerbstätig sind - in ein System der Alterssicherung einzubeziehen. Eine solche Erwerbstätigenversicherung wäre zeitgemäßer, sie wäre solidarischer, und sie wäre nachhaltiger. Nicht nur für Landwirtinnen und Landwirte sondern für alle Menschen in Deutschland.
Silke Mahrt