20 Jahre UN Resolution 1325 – Frauen und Mädchen vor Kriegsgewalt schützen
„Die Bundesregierung hat ihre zweijährige Mitgliedschaft nicht genutzt, um Frauen und Mädchen besser in Kriegen und humanitären Notsituationen zu schützen“, erklärt Cornelia Möhring, stellvertretende Vorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, anlässlich des Jahrestages der UN-Resolution zum Thema Frauen, Frieden und Sicherheit am 31. Oktober. Cornelia Möhring weiter:
„Die vollmundige Erklärung der Bundesregierung, die Umsetzung der UN-Resolution 1325 zum Schwerpunkt zu machen, war eine Luftnummer. Und schlimmer noch, denn mit Waffenexporten trägt Deutschland aktiv dazu bei, dass Frauen in Krisenregionen massiver Gewalt ausgesetzt sind. 2019 genehmigte die Bundesregierung acht Milliarden Euro für Rüstungsexporte. Auch die Verpflichtung, Frauen auf der Flucht besonders zu schützen und für eine humanitäre Unterbringung zu sorgen, wird ignoriert. Anstatt eine sichere Unterbringung der Geflüchteten in Deutschland und Europa aktiv voranzubringen und dabei die besonderen Belange von Frauen und Mädchen zu berücksichtigen, versagt die Bundesregierung auf ganzer Linie. Zur Umsetzung der Resolution 1325 brauchen wir ein grundlegendes Umdenken in der Außen- und Sicherheitspolitik.“
Safe Abortion Day: Abbrüche raus aus dem Strafgesetzbuch
Kampf für Parität konsequenter auf Bundesebene führen
Berlin, 15.07.2020 „Das heutige Urteil des Landesverfassungsgerichts Thüringen über das Paritätsgesetz ist ein Rückschlag. Wir werden nun den Kampf für Parität konsequenter auf Bundesebene führen. Denn: Das Landesverfassungsgericht Thüringen hat zwar das Paritätsgesetz in Thüringen als nicht mit der Thüringer Verfassung vereinbar angesehen und für nichtig erklärt. Da sich das Urteil in der zentralen Argumentation ausschließlich auf Thüringen bezieht, wird es aber keine Relevanz für die Bundesebene entfalten. Vor allem wird erneut deutlich: Wir müssen diese Auseinandersetzung politisch führen. Die Debatte um politische Teilhabe von Frauen und Diversen gehört in die gesellschaftliche Öffentlichkeit und viel lauter als bisher in den Deutschen Bundestag“, so Cornelia Möhring, frauenpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, anlässlich des Urteils des Landesverfassungsgerichts Thüringen über das Paritätsgesetz. Möhring weiter:
Bereitschaft zu Schwangerschaftsabbrüchen kann zur Einstellungsvoraussetzung in Kliniken gemacht werden
Berlin, 07.07.2020 „Es ist begrüßenswert, dass die baden-württembergische Landesregierung prüft, ob die Bereitschaft zur Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen zu einer Einstellungsvoraussetzung für Ärzt*innen an Unikliniken gemacht werden kann. Der Staat hat durch das Schwangerschaftskonfliktgesetz den klaren Auftrag, ein ausreichendes Angebot ambulanter und stationärer Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen sicherzustellen. Kein Arzt und keine Ärztin kann verpflichtet werden, eine ungewollte Schwangerschaft zu beenden. Klinikleitungen müssen aber personalpolitisch dafür sorgen, dass sie Ärzt*innen beschäftigen, die Schwangerschaftsabbrüche unter den Voraussetzungen des § 218a Absatz 1 bis 3 des Strafgesetzbuches durchführen. Auch ein von mir in Auftrag gegebenes Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags kommt zu dem Schluss, dass die Bereitschaft zur Einstellungsvoraussetzung gemacht werden kann“, so Cornelia Möhring, frauenpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE im Bundestag.