20 Jahre UN-Resolution 1325: Frauen, Frieden, Sicherheit.
Am 31. Oktober 2000 verabschiedete der UN-Sicherheitsrat die UN-Resolution 1325 “Frauen, Frieden, Sicherheit”. Als völkerrechtliches Instrument verfolgt sie zwei Ziele: Sie soll Frauen und Mädchen vor geschlechtsspezifischer Gewalt insbesondere in humanitären Notsituationen schützen, denn sexualisierte Gewalt begleitet seit jeher Kriege und Konflikte. Vergewaltigungen, Verstümmelungen und sexuelle Sklaverei werden dabei als systematische Kriegswaffe eingesetzt.
Darüber hinaus soll sie Frauen auf allen Entscheidungsebenen in Mechanismen zur Verhütung und Bewältigung von Konflikten sowie in Friedensverhandlungen gleichberechtigt miteinbeziehen. Denn die Erfahrung zeigt: Friedensabkommen sind deutlich stabiler, wenn Frauen an den Verhandlungen beteiligt sind.
Dennoch werden Frauen immer noch weitestgehend von Friedensverhandlungen ausgeschlossen. Immer noch wird sexualisierte Gewalt als Kriegswaffe benutz, sie wird kaum geahndet.
Eine konsequente, geschlechtergerechte Friedenspolitik braucht mehr als einen Beschluss. Zum zwanzigsten Jahrestag der Resolution 1325 fordern wir ein fundamentales Umdenken in der Außen- und Sicherheitspolitik weg von Rüstungsexporten und Auslandseinsätzen der Bundeswehr, hin zu gewaltfreier Konfliktaustragung und einer Außenwirtschaftspolitik, die auf Gerechtigkeit und Frieden ausgerichtet ist, statt auf größtmögliche Profite. Wir wollen eine zivile Konfliktbearbeitung, die Frauen stärkt, Frieden stabilisiert und Sicherheit aufbaut.
Unsere ausführliche Broschüre “Frauen, Frieden, Sicherheit. Zivile Konfliktbearbeitung stärken, auf Gewalt verzichten!” ist ab sofort erhältlich.
Bestellungen der Druckversion gerne unter: frauenpolitik@linksfraktion.de
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Eine Erlaubnis ist kein Recht – Weg mit §218 !
Am 25. August, vor 25. Jahren ist das Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz (SFHÄndG) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Hinter diesem Gesetz verbergen sich heftige Auseinandersetzungen um das Recht auf einen legalen Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen.
Für die Frauen aus der DDR bedeutete der “Kompromiss”, der 1995 am 29. Juni im Bundestag verabschiedet wurde und die unterschiedlichen Regelungen der beiden deutschen Staaten vereinen sollte, einen herben Rückschlag in ihren Rechten und nahm ihnen die Möglichkeit, innerhalb der ersten drei Monaten über den Abbruch einer Schwangerschaft ohne Bedingungen selbst zu entscheiden.
Für Frauen aus der BRD war er eine kleine Verbesserung, aber noch lange nicht das, was von verschiedenen Frauenbewegungen, insbesondere auch von der im Kontext der 68er Jahre gefordert wurde: Weg mit dem Abtreibungsverbot. Denn auch wenn Schwangerschaftsabbrüche seitdem auch in den alten Bundesländern ohne Indikation straffrei möglich sind, müssen ungewollt Schwangere sich einer Pflichtberatung unterziehen und eine dreitägige Bedenkzeit abwarten. Ein Recht auf einen Abbruch gibt es damit nicht, nur eine Erlaubnis.
Solange Schwangerschaftsabbrüche im Strafgesetzbuch geregelt werden, bleiben sie als gesellschaftlich unerwünschtes Verhalten stigmatisiert. Deshalb heute wie vor 25 und mehr Jahren: Weg mit dem §218!