Sexarbeit ist Arbeit. RESPEKT!
Erklärung linker Bundestagsabgeordneter zum Internationalen Hurentag 2. Juni 2017

Pressekonferenz des Netzwerkes von Sexarbeiter*innen, feministischen Aktivist*innen und Sozialarbeiter*innen, die sich für die Rechte von Sexarbeiter*innen
Im Juli 2016 hat der Bundestag das sogenannte Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) mehrheitlich beschlossen. Im Juli 2017 trifft es nun in Kraft. Doch weiterhin wird um die Ausübung dieser Tätigkeiten gerungen.
Niemand kann mit dieser Situation zufrieden sein. Die Sexarbeiter*innen werden durch die Überwachungsinstrumente und Gängelungen des neuen Gesetzes in Grundrechten wie der Berufsfreiheit und der freien Ärztewahl eingeschränkt. Sie leiden zudem unter der fortwährenden gesellschaftlichen Stigmatisierung, die durch deren staatliche Legitimierung weiter vorangetrieben wird. Nach dem Gesetz wird eine Sexualität bestraft und verurteilt, nur weil manche*r Sittenhüter*in sie sich nicht als freiwillig vorstellen kann. (mehr …)
Berliner Erklärung: Gleichberechtigung kommt nicht schnell genug voran
16 Frauenverbände fordern zur Bundestagswahl 2017 gleiche Teilhabe, gleiche Bezahlung sowie Verbindlichkeit, Transparenz und Monitoring von Gleichstellungspolitik
In ihrem aktuellen Forderungskatalog hat die Berliner Erklärung zentrale Themen der Frauenbwegungen aufgegriffen. Ich finde das Bündnis leistet eine großartige und wichtige Arbeit und bedeutenden Beitrag für Frauen- und Menschenrechte: 2011 hat sich das überparteiliches und gesellschaftliches Bündnis von Parlamentarierinnen aller im Bundestag vertretenen Parteien und führenden Frauenverbänden zur Berliner Erklärung zusammengeschlossen, um die Gleichstellung von Frauen und Männern in allen gesellschaftlichen Bereichen voranzubringen. Dem Artikel 3. Absatz 2 des Grundgesetzes, dass Frauen und Männer gleichberechtig sind, fühlen sich alle Initiatorinnen, Erstunterzeichner*innen und Unterstützer*innen der Berliner Erklärung verpflichtet. Die Initiatorinnen dieses Bündnisses haben maßgeblich dazu beitragen, dass in der jetzigen Legislaturperiode das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen formuliert, vom Parlament im März 2015 verabschiedet und zum 1. Mai 2015 in Kraft getreten ist.
Gemeinsame Forderungen von 16 Frauenverbänden an die Parteien zur Bundestagswahl 2017
Mütter des Grundgesetzes
Grußwort zur Wanderausstellung
Ohne Elisabeth Selbert, Helene Weber, Frieda Nadig und Helene Wessel würde Artikel 3 des Grundgesetzes der Satz „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ nicht enthalten. Dafür gebührt ihnen unser Dank.
Diese Wanderausstellung im Pinneberger Rathaus erinnert an diese vier Frauen. Sie sind bis heute eine Ermutigung für alle Frauen, sich in der Politik, in den Parlamenten, zu engagieren. Und es ist gut, dass in der Ausstellung auch daran erinnert wird, dass es 1993 einen weiteren Zusatz in Artikel 3 gegeben hat, der für die Gleichstellung der Geschlechter eine große Bedeutung hatte: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Damit wurde die Grundlage für die Gleichstellungsgesetze geschaffen, die heute auch auf kommunaler Ebene wirken. Es ist die Handlungsgrundlage für die Gleichstellungsbeauftragten. Das zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist, dass sich Frauen in der Politik engagieren. (mehr …)
8. März 2017: Freiheit, Gleichheit, Schwesterlichkeit!
Die größte Gefahr für die Gleichstellung ist der Mythos wir hätten sie schon erreicht. Weil damit Kämpfe verhindert werden. Wir müssen aber gegen all diese Angriffe kämpfen und dafür sorgen, dass es keine Rückschritte gibt. Deshalb brauchen wir den Feminismus: in unterschiedlichen Bewegungen, Initiativen und Projekten, auf der ganzen Welt – gemeinsam, in aller Unterschiedlichkeit. Deshalb feiern und kämpfen wir am internationalen Frauentag mit euch zusammen. Denn dieser Kampf gewinnt sich nicht von alleine, diesen Kampf gewinnen wir nur mit Euch.
Soli-Erklärung zu Warnstreiks im öffentlichen Dienst in Schleswig-Holstein
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Die Steuereinnahmen sprudeln, die Kassen der Länder sind prall gefüllt. Allein Schleswig-Holstein hat 2016 einen Haushaltsüberschuss von 565 Millionen Euro erwirtschaftet, 835 Millionen mehr als geplant. Dass die Landesregierung diesen Überschuss in den Schuldenabbau und in die Infrastruktur stecken will, kann man politisch kritisieren. Dass aber jetzt nicht genug Geld da sein soll, um den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes angemessene Einkommenserhöhungen und eine strukturelle Verbesserung der Tarifstruktur zu ermöglichen, halte ich für nicht hinnehmbar.
Respekt und Anerkennung für die hervorragenden Leistungen der Landesbeschäftigten kann nicht immer nur aus warmen Worten in Sonntagsreden bestehen, Respekt muss sich auch in Euro und Cent niederschlagen.
Ich freue mich, dass ihr geschlossen hinter den Forderungen eurer Gewerkschaft ver.di steht und das auch bei den Warnstreiks in diesen Wochen zum Ausdruck bringt. Als Gewerkschafterin und ver.di-Mitglied unterstütze ich euren Arbeitskampf und wünsche euch alles Gute und einen erfolgreichen Arbeitskampf zur Durchsetzung eurer berechtigten Forderungen.
Mit solidarischen Grüßen
Cornelia Möhring, MdB und stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE im Bundestag