Antrag: Entgeltgleichheit gesetzlich durchsetzen
Die gesetzlichen Vorgaben für das Gebot der Entgeltgleichheit existieren schon lange:
Nach Artikel 3 Abs. 2 Satz 2 GG muss der Staat die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinwirken.
Art. 23 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (EU-Grundrechte-Charta) besagt, dass die Gleichheit von Männern und Frauen auch im Bereich des Arbeitsentgelts sicherzustellen ist.
Hier der vollständige Antrag.